Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte

Am 11. Mai 2020 wird der Schulbetrieb auf der Volksschulstufe wieder aufgenommen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am 16.4.2020 im Anhang 6 der COVID-19-Verordnung 2 die gefährdeten Personen präzisiert: https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2020/1249.pdf.

Zu den besonders gefährdeten Personen gehören gemäss Schutzkonzept des BAG zur Wiedereröffnung der obligatorischen Schulen:

  1. a) besonders gefährdetes Personal und besonders gefährdete Schülerinnen und Schüler
  2. b) gesunde Schülerinnen und Schüler und Personal, welche mit besonders gefährdeten Personen in einem Haushalt leben
  • Die unter a) genannten Schüler/innen bleiben zuhause und erhalten weiterhin Fernunterricht.
  • Bei den unter b) genannten Situationen müssen individuelle Lösungen gefunden wer-den. Grundsätzlich sollen diese Kinder zur Schule gehen können. Die Eltern entscheiden jedoch, ob ihre Kinder am Präsenzunterricht teilnehmen oder nicht.

Damit wir den Wiedereinstieg am 11. Mai 2020 planen können, melden sich die besonders gefährdeten Personen (Eltern für ihre Kinder und/oder sich selber) bis zum 4. Mai 2020 bei der entsprechenden Klassenlehrperson und teilen mit, ob ihr Kind am Präsenzunterricht teilnehmen wird oder nicht. Die entsprechenden Arztatteste können später via Klassenlehrperson bei der Schulleitung) eingereicht werden. Das Attest wird von einem Arzt/einer Ärztin ausgestellt, bezieht sich auf den Anhang 6 der COVID-19-Verordnung 2 und trägt ein Ausstellungsdatum nach dem 16.4.2020

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe. Wir freuen uns auf unsere Schülerinnen und Schüler und, dass der Präsenzunterricht wieder starten kann. Weitere Informationen dazu werden Sie rechtzeitig erhalten. In der Zwischenzeit sind wir froh um Ihre Unterstützung im Fernunterricht und hoffen, dass Sie und Ihre Familie gesund bleiben.

Freundliche Grüsse

Simon Laederach

Leitung Bildung Einwohnergemeinde Lengnau