Liebe Eltern

Aufgrund der aktuellen Lage in Zusammenhang mit Covid 19 ist es unmöglich den Übertrittselternabend vom 9. November 2020 durchzuführen. Trotzdem möchten wir es nicht unterlassen, Sie über das Übertrittsverfahren zu informieren. In diesem Informationsschreiben geben wir Ihnen die nötigen Informationen, damit sie Ihre Kinder bestmöglich unterstützen können. Die Klassenlehrpersonen stehen Ihnen parallel dazu auch beratend zur Verfügung. Melden Sie sich bei Unklarheiten. Es ist wichtig, dass Sie genau verstehen wie das Übertrittsverfahren abläuft.

Informationsbroschüren der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD)

  1. Rechtliche Grundlagen

Direktionsverordnung über die Beurteilung und Schullaufbahnentscheide in der Volkschule (DVBS)

Art.33.1

Ziel des Übertrittsverfahrens ist es, die Schülerinnen und Schüler ihrer Fähigkeiten und ihrer mutmasslichen Entwicklung demjenigen Schultyp und gegebenenfalls denjenigen Niveaufächern der Sekundarstufe 1 zuzuweisen, in denen sie am besten gefördert werden.

 

  1. Schulnoten und Beurteilungen

Die “Schulnoten” sind ein Bestandteil der Gesamtbeurteilung. Andere Beurteilungsbestandteile sind “Produkte” (z.B. Plakate) und “Lernprozesse” (z.B. Selbstständigkeit, Strategien Anwenden, individuelle Lernfortschritte).

Die Gesamtnote im Beurteilungsbericht am Ende des Schuljahres ist nicht nur der Durchschnitt aller erbrachten Leistungen aus den Lernkontrollen.

Die Leistung in einer Lernkontrolle wird anhand vorher festgelegter Lernziele beurteilt. Die Note einer Lernkontrolle zeigt, wie die Lernziele erreicht wurden.

Auch mit „Kompetenzrastern“ wird beurteilt. Hier zeigen Kreuze beim entsprechenden Teilziel, wie weit Ihr Kind dieses Ziel erreicht hat.

 

  1.  Übertritt in die Sek1 mit Niveauunterricht Sek und Real

Um in einem, zwei oder drei der Fächer Deutsch, Französisch und Mathematik das Sek-Niveau zu erreichen, müssen die Leistungen im entsprechenden Fach während der ganzen fünften und im ersten Semester der 6. Klasse im Bereich von „gut“ bis „sehr gut“ liegen. So kann abgeschätzt werden, dass Ihr Kind das höhere Schulniveau im Zyklus 3 auch besteht.

Ab zwei Fächern im Sek-Niveau gilt ihr Kind als Sek-Schüler oder Sek-Schülerin. Es hat die Sek als Stammklasse, wo auch NMG und Englisch auf Sek-Niveau unterrichtet werden.

Der Beurteilungsbericht und das Standortgespräch (Elterngespräch) in der 5. Klasse informiert Sie über den aktuellen Lernstand Ihres Kindes.

Zögern Sie nicht bei Fragen, die entsprechende Lehrkraft zu kontaktieren!

 

  1. Beobachtungszeitraum, durchlässiges System Zyklus 3

Um voraussagen zu können, ob Ihr Kind im höheren Schulniveau der Sek ab der 7. Klasse arbeiten kann, zählt ein Beobachtungszeitraum von 1 ½ Jahren: Das ganze fünfte Schuljahr und das erste halbe Jahr der 6. Klasse. Aufgrund der in dieser Zeit erbrachten Schulleistungen wird ein Zuweisungsentscheid für das 7. Schuljahr mit Niveauunterricht in Sek und Real gefällt.

Das geschieht am Übertrittsgespräch im Januar/Februar der 6. Klasse. An diesem Gespräch wird der Start in die 7. Klasse festgelegt.

Dafür zählen:

  • Sachkompetenzen vor allem in Deutsch, Französisch und Mathematik (Beurteilungsbericht 5. Klasse und Übertrittsbericht 1. Semester 6. Klasse)
  • Personale Kompetenzen, überfachliche Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen in allen Fächern.
  • Selbsteinschätzung der Schülerin, des Schülers
  • Beobachtungen der Eltern

Das System mit Niveauunterricht Sek und Real ist während der ganzen Dauer des Zyklus 3 (7. bis 9. Klasse) durchlässig. Jede Schülerin und jeder Schüler kann das Niveau in den drei Fächern Mathematik, Deutsch und Französisch wieder wechseln: in die Sek, wenn die Leistungen gut sind, oder in die Real, wenn die Leistungen in der Sek ungenügend sind.

 

  1. Kontrollprüfung

Kommt man am Übertrittsgespräch in der 6. Klasse zu keinem gemeinsamen Zuweisungsantrag für den Start in die 7. Klasse, können Sie Ihr Kind zu einer Kontrollprüfung anmelden. Diese muss in allen drei Übertrittsfächern absolviert werden, ungeachtet dem Vorschlag der Lehrperson. Die Resultate der Kontrollprüfung entscheiden dann alleine über den Start in die 7. Klasse. Es gilt zu bedenken, dass die Kontrollprüfung in allen drei Fächern abgelegt werden muss und nur die Resultate der Prüfung über das Niveau ausschlaggebend sind. Die Durchlässigkeit besteht im Zyklus 3 danach immer noch. (siehe Punkt 3) Wenn zum Beispiel jemand in Mathematik den Vorschlag der Klassenlehrperson für das Sekniveau hat, aber in Deutsch und Französisch die Kontrollprüfung ablegen möchte, muss die Prüfung trotzdem in allen drei Fächern absolviert werden. Auch in Mathematik wird einzig das Resultat der Prüfung über die Zuweisung entscheiden.

 

  1. Beobachtungshilfen für Eltern vor dem Standort- und Übertrittsgespräch
  • Lernt Ihr Kind gerne?
  • Kann es sich gut konzentrieren?
  • Hat es eine gewisse Ausdauer?
  • Begreift es bald einmal, worum es bei einer Aufgabe geht?
  • Überlegt es gut, wenn es an das Lösen einer Aufgabe herangeht?
  • Mutet es sich auch schwierigere Aufgaben zu?
  • Arbeitet es selbstständig und sorgfältig?
  • Erledigt es Hausaufgaben unaufgefordert?

 

Freundliche Grüsse

 

Einwohnergemeinde Lengnau BE

 

Simon Laederach                                                                           Lukas Loosli

Leitung Bildung                                                                               Zyklusgruppenverantwortlicher Zyklus II

Übertritt auf die Sek-Stufe 1, Zyklus 3 auf Real- und Sekundarniveau